Rechtsanwalt Peter Böhm

Logo Rechtsanwalt Peter Böhm

‍Rechtsanwalt Peter Böhm

LogoDatenbank

‍Rechtsanwalt Peter Böhm

download

Urteil  HANDYRECHNUNG

Logo Handy

ÜBERHÖHTE HANDYRECHNUNG WEGEN UNGEWOLLTER INTERNETVERBINDUNG

Im Falle überhöhter Rechnungen wegen ungewollter Internetverbindungen kann es durchaus sein, dass Sie zur Zahlung der Rechnungen nicht verpflichtet sind.

Gemäß dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 16.06.2011 zum Aktenzeichen 14 C 16/11 löst eine vom Kunden nicht gewollte GPRS – Internet-Verbindung keine Zahlungspflicht beim Kunden aus, wenn der Mobilfunkhersteller nicht darüber au`lärt, dass durch die bloße Inbetriebnahme eines Handys, welches GPRS-Verbindungen grundsätzlich ermöglicht, Daten über das Internet heruntergeladen werden und somit Kosten verursachen

<-Download klick Button

© HolisticART – DHZ

© 2027, ra-pboehm.de, Unterstützung Grafik und Design by Holistic-Art  Dezeima

Rechtsanwalt Peter Böhm

Bitte bestätigen um alle Inhalte anzeigen zulassen

Diese Website verwendet  keine Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.

Website sammelt, wenn sie nicht anders konfiguriert wird, keine personenbezogenen Daten und ist somit nicht von der DSGVO betroffen, welche die Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten regelt. 

Copyright by Peter Böhm & Art Dezeima 2027